Das auf dem Grundstück liegende Einfamilienhaus mit grossem Garagenteil wird durch ein Mehrfamilienhaus ersetzt. Im Anschluss an den vorgängigen Humusabtrag wurden fünf Sondierschnitte angelegt. Dabei wurden zwei Brandschüttungsgräber bzw. Aschengruben beobachtet, was die anschliessende Untersuchung auslöste.

Zu Beginn der Ausgrabung wurde der verbliebene Humus bis auf den geologischen Untergrund (B-Horizont) abgetragen. Auf diesem Niveau zeichnen sich die Gräber und Aschengruben ab. Über dem entkalkten B-Horizont, der in verschiedenen Ausprägungen vorliegt, findet sich ein dunkelbraun-grauer, humoser Silt, der als natürlicher Oberboden anzusprechen ist. Die Befunde lassen sich darin nicht fassen, waren aber wohl darin eingetieft. Es ist zu vermuten, dass die Befundgrenzen im Oberboden durch spätere Überprägungen verwischt wurden. Am ehesten ist hier an Pflugeinsatz zu denken. Dafür spricht, dass im Umfeld der Gräber mehrfach auf dem B-Horizont liegende Funde festgestellt wurden, die aus den Brandschüttungsgräbern verlagert sein dürften.

Bei den Ausgrabungen konnten sechs sichere Brandschüttungsgräber nachgewiesen werden. Acht Gruben enthalten nur ganz wenige kalzinierte Knochen und kaum Keramik. Solche Befunde werden gemeinhin als Aschengruben angesprochen. Die genaue Anzahl der Aschengruben bzw. Brandschüttungsgräber wird sich erst im Verlauf der Auswertung ermitteln lassen. Ausser den Brandschüttungsgräbern und Aschengruben fand sich auch ein Brandschüttungsgrab mit Urne, das en bloc geborgen wurde. Die Freilegung ist im Gange.

Teil des Gräberfeldes sind auch zwei Körpergräber (Grab 1 u. Grab 2). Grab 1 enthielt einen kleinen Bronzeeimer, vier Glasgefässe sowie ein flaches, rundes Objekt aus Blei und Bronze. Über dem rechten Knie lag zudem ein bisher nicht identifizierbares Eisenobjekt und im Bereich der linken Hand fand sich ein bronzener Fingerring. Eine Vorbestimmung des Skeletts ergab, dass es sich um eine erwachsene, wohl weibliche Person handelt. Grab 2 enthielt als Beigaben mehrere Keramikgefässe, ein Glasfläschchen sowie eine Bronzemünze. Das deutlich schlechter erhaltene Skelett gehört zu einer erwachsenen Person, deren Geschlecht sich bislang nicht bestimmen liess. Beide Bestattungen dürften ins 2. Jh. gehören und sind damit etwa gleichzeitig wie die Brandschüttungsgräber und Aschengruben. Im Bereich von Grab 2 wurde zu einem späteren Zeitpunkt ein Pfostenbau errichtet, wobei eine der Pfostengruben die Unterschenkel des Skeletts zerstörte.

Mit der Aufdeckung der Brand- und Skelettgräber liegt im Kanton Zürich erstmals ein eindeutig zu einer Villa rustica gehöriges Gräberfeld vor. Die Nekropole, die sich sowohl im Norden als auch im Süden fortzusetzen scheint, ist ausserdem eine wichtige Ergänzung zum Verständnis der Organisation des Gutshofs von Dällikon: Wir kennen nun das hangaufwärts liegende Hauptgebäude, einen Teil der pars rustica, die drei zwischen der Villa und den Gräbern liegenden kleinen Tempelcellen sowie neu auch einen Teil der zugehörigen Gräber. Die anzunehmende, am Hangfuss verlaufende Strasse ist bislang zwar noch nicht gefasst, dürfte aber talwärts, sprich nördlich des kleinen Gräberfeldes verlaufen sein, allenfalls im Bereich der heutigen Dänikerstrasse.