LK 1131, 683 847/224 092. Höhe 755 m.
Datum der Untersuchung: Dezember 2014.
Neue Fundstelle.
Bibliografie zur Fundstelle: J. Grünenfelder, Die Kunstdenkmäler des Kantons Zug. Neue Ausgabe 1. Das ehemalige äussere Amt. Die Kunstdenkmäler der Schweiz 93, 107. Basel 1999.
Ungeplante Notuntersuchung (Bauprojekt).
Siedlung.

Der Bilgerighof befindet sich oberhalb des Zentrums von Allenwinden an einer alten Route auf den Zugerberg. Die Bezeichnung dürfte auf Anton Bilgerig zurückgehen, in dessen Besitz sich der Hof 1790 befand. Bis um 1915 war der Hof offiziell unter dem Namen „Grüth“ verzeichnet. Den selben Namen trägt seit den 1520er-Jahren die Hoflandschaft im Berggebiet der Gemeinde Baar. Die erste schriftliche Erwähnung eines Hofes in dieser Flur stammt ebenfalls aus jener Zeit, in der zudem die Korporation Grüt erstmals in Quellen erscheint. Zum Haus Obergrüt gehören nebst dem bäuerlichen Wohngebäude eine Stallscheune und eine Garage. Das alte Wohnhaus sollte einem Neubau weichen und wurde vor dem Abbruch untersucht.
Bei der ältesten erhaltenen Substanz handelt es sich um ein zweigeschossiges Blockgefüge auf einem gemauerten Sockelgeschoss. Die giebelständige Hauptfassade ist talabwärts nach Osten angelegt, mit der rückwärtigen Giebelfassade steht das Haus am Fusse eines Hügelzuges. Die annähernd quadratische und rund 72 m² große Grundfläche (8.45 × 8.55 m) des Blockgefüges wird durch eine quer zum First verlaufende Wand in ein Vorder- und ein Hinterhaus zweigeteilt. Zu betreten war das Wohnhaus über zwei sich in den beiden Trauffassaden gegenüberliegende Hauseingänge. Im Vorderhaus waren im ersten Vollgeschoss die Stube und die Nebenstube angelegt. Im Hinterhaus bestand ein die beiden Hauseingänge in den Trauffassaden miteinander verbindender Gang entlang der Querwand sowie im Südwesten eine bis unter die Dachbalken offene Rauchküche und im Nordwesten eine kleine (Vorrats-)Kammer. Die Stuben im Vorderhaus waren unterkellert, Rauchküche, Kammer und Gang im Hinterhaus hingegen ebenerdig angelegt.
Im zweiten Vollgeschoss des gründungszeitlichen Blockgefüges lagen im Vorderhaus zwei Kammern. Eine dritte Kammer erstreckte sich im Nordwesten des Hinterhauses von der hausteilenden Querwand bis zur rückwärtigen Giebelfassade. Ob im Bereich der offenen Rauchküche ein Podest bestand, über welches die Türöffnungen zur südöstlichen Kammer im Vorderhaus und zur nordwestlichen Kammer im Hinterhaus erreichbar waren oder ob die Erschließung z.B. über Leitern erfolgte, ist unklar. Die nordöstliche Kammer war nur indirekt über die Kammer im Hinterhaus zu betreten. Traufseitige Lauben auf der Höhe des zweiten Vollgeschosses sind nur zu vermuten.
Zur Datierung des Kernbaus entnahm der Dendrochronologe über die beiden Geschosse des Blockgefüges verteilt insgesamt acht Bohrproben. Die fünf beprobten Hölzer mit Waldkante wurden in den Jahren 1437 und 1439 (4×) gefällt. Da saftfrisches Holz verbaut wurde, ist von einem Baubeginn im Jahr 1439/40 auszugehen. Beim Gründungsbau des Wohnhauses Obergrüt handelt es sich also um einen der älteren Blockbauten im Gebiet des Kantons Zug. Die Raumanlage des spätmittelalterlichen Baus wurde bis zum Untersuchungszeitpunkt kaum verändert. Vom Holzaufbau haben sich sogar mehrere bauzeitliche Bohlendecken und -fußböden erhalten. Dazu sind fast alle der niedrig angelegten Türöffnungen zu fassen. Außergewöhnlich ist auch die partielle Überlieferung von vier bauzeitlichen Fensteröffnungen.
Von der angetroffenen Ausstattung sind besonders die Reste eines Brettertäfers in der Stube und der Nebenstube zu erwähnen. Es ließ sich dendrochronologisch ins späte 17. Jh. datieren (Waldkante 1698). An der nördlichen Traufseite wurde dem Haus ein Schopf angebaut. Dieser ist wie das Geschoss über dem Blockgefüge in Ständerbauweise errichtet. Haus und Schopf werden heute von einem steilen Giebeldach abgeschlossen (dendrochronologisch datiert 1783 und 1784). Die Jahreszahl 1825 auf der Ofenkachel und die Form des Daches führten zur irrtümlichen Annahme, das Haus sei erst 1825 erbaut worden.

Datierung: dendrochronologisch. 1439/40; 1698; 1783/84.
ADA ZG, A. JeanRichard und A. Boschetti-Maradi.